Im Bundesland Bremen gibt es die Möglichkeit, die Asche eines Verstorbenen auf privatem Grund auszubringen.
Allerdings sind zur Durchführung dieser besonderen Bestattungsart einige wichtige Abläufe zu beachten:
Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eigenhändig eine Bestattungsverfügung ausgefüllt und unterschrieben haben. Im besten Fall sollte diese Verfügung von einem zuständigen Mitarbeiter der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau gegengezeichnet worden sein.
Das Grundstück, auf dem die Asche ausgebracht werden soll, muss im Bundesland Bremen liegen, der Eigentümer muss der Verstreuung zustimmen. Ebenso muss die verstorbene Person seinen / ihren letzten Wohnsitz in Bremen gehabt haben.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über alle Details zur Ascheverstreuung und gehen mit Ihnen zusammen die Bestattungsverfügung durch und stellen Kontakt zur zuständigen Behörde her.
Sprechen Sie uns gerne an!
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ausbringen der Totenasche:
Das Merkblatt führt Sie durch die Antragstellung:
Bestattungsverfügung:
Antrag auf Genehmigung einer Beisetzung außerhalb eines Friedhofs: